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Informationen für April 2018

März 26, 2018

Pendeln Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen zwischen zwei Haushalten, können Sie den Fiskus an den Mehraufwendungen beteiligen – allerdings nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In drei Verfahren haben sich die Finanzgerichte nun intensiv mit der doppelten Haushaltsführung befasst und praxisrelevante Punkte herausgestellt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Kryptowährung Bitcoin ist derzeit „in aller Munde“. Die Finanzverwaltung hat nun dargestellt, wie sich Gewinne und Verluste mit Bitcoins ertragsteuerlich auswirken.
  • Übertragen Kommanditisten ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Sonderbetriebsvermögen in eine andere Personengesellschaft, darf die Verbindlichkeit nicht mit übertragen werden, da ansonsten die Unentgeltlichkeit gefährdet wird. Und diese ist wichtig, damit die stillen Reserven nicht aufgelöst werden müssen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, wie die Darlehensverbindlichkeit nach der Übertragung bilanziell zu behandeln ist.
  • Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte (z. B. PC, Tablet) durch Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen bei geleasten Geräten aber dann nicht, wenn sie nach den Vertragsgestaltungen nicht dem Arbeitgeber, sondern den Arbeitnehmern wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben für April 2018!

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