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Informationen für August 2018

Juli 18, 2018

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung von Familien soll durch ein Familienentlastungsgesetz erfolgen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht u. a. eine Erhöhung des Kindergelds und des Grundfreibetrags vor. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Damit Handwerkerleistungen steuerbegünstigt sind, müssen sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden. Wie der Bundesfinanzhof nun entschieden hat, ist dieses Kriterium bei einem Baukostenzuschuss für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung nicht erfüllt.
  • Der Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheims ist auch dann insgesamt steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Diese positive Entscheidung des Finanzgerichts Köln steht jedoch im Widerspruch zur Sichtweise der Finanzverwaltung, sodass nun der Bundesfinanzhof gefragt ist.
  • Bereits seit Anfang 2018 darf die Finanzbehörde unangekündigte Kassen-Nachschauen durchführen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem es u. a. darum geht, welche Befugnisse der Prüfer hat.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den August 2018!

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