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Informationen für August 2019

Juli 31, 2019

Der Bundesfinanzhof hat sich aktuell mit der doppelten Haushaltsführung befasst und entschieden, dass der maximale Abzug von EUR 1.000 im Monat nur für Unterkunftskosten gilt. Von dem Höchstbetrag nicht umfasst sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat, die unter den allgemeinen Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar sind. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Eigentlich sollte das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus bereits in Kraft sein. Doch der Bundesrat hatte es kurzfristig von der Tagesordnung der letzten Sitzung in 2018 genommen. Die erforderliche Zustimmung hat der Bundesrat nun am 28.06.2019 nachgeholt, sodass die Förderung einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
  • Weil die Wertermittlung für die Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Nach langen Verhandlungen hat sich die Große Koalition nun auf einen Kompromiss verständigt. Danach soll grundsätzlich ein wertabhängiges Modell gelten. Durch eine Öffnungsklausel sollen die Bundesländer jedoch die Möglichkeit erhalten, eigene Berechnungsmodelle einzuführen.
  • Ab 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem Anwendungserlass die Regelungen zur Buchführung und Aufzeichnung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen präzisiert.
  • Zahlt ein Arbeitnehmer ein Entgelt für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies seinen geldwerten Vorteil. Nicht begünstigt sind jedoch die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten, wenn die Unterbringung in der Garage als freiwillige Leistung erfolgt.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den August 2019.

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