Skip to content

Informationen für August 2022

Juli 19, 2022

Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.07.2023 eine Neuregelung zu treffen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wurden Unternehmer in 2021 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese erstattet haben, muss der Antrag bis zum 30.09.2022 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen.
  • Das Bundesfinanzministerium hat sich dazu geäußert, wie Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des 9-EUR-Tickets lohnsteuerlich zu behandeln sind.
  • Ob Aufwendungen nach reisekostenrechtlichen Grundsätzen abzugsfähig sind, entscheidet sich danach, ob am Einsatzort eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Eine interessante Entscheidung gibt es nun vom Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern zur ersten Tätigkeitsstätte bei einem angestellten Bauleiter.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat August 2022.

Weitere Neuigkeiten

News für den September 2023

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Darüber hinaus ist in diesem
Lesen Sie mehr

News für den August 2023

Das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im
Lesen Sie mehr

News für Juli 2023

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal EUR 4.000 EUR) kann nicht für ein Hausnotrufsystem in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu
Lesen Sie mehr