Das Jahressteuergesetz 2020 ist in Kraft! Es enthält zahlreiche steuerliche Änderungen, vor allem bei der Einkommensteuer. Kurz vor der Verabschiedung wurden noch interessante Punkte eingefügt, zum Beispiel die tägliche Pauschale für das Home-Office in Höhe von EUR 5,00. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Der Bundesfinanzhof hat keine Steuerermäßigung für die Reinigung öffentlicher Straßen sowie für in Werkstätten erbrachte Handwerkerleistungen gewährt. Der Abzug scheiterte jeweils an dem Kriterium „haushaltsnah“.
- Eine im Kaufvertrag erfolgte Kaufpreisaufteilung auf den Grund und Boden sowie auf das (abschreibungsfähige) Gebäude kann grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Spiegelt die Aufteilung jedoch die realen Wertverhältnisse nicht wider, ist eine anderweitige Aufteilung erforderlich. Die vom Finanzministerium entwickelte Arbeitshilfe hält der Bundesfinanzhof in diesen Fällen allerdings für ungeeignet.
- Die monatliche EUR 44-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitness-programm teilnehmen können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.
Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben für den Monat 02.2021.