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Informationen für Januar 2021

Dezember 9, 2020

Auch wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen in 2020 schwerpunktmäßig auf die Bewältigung der Corona-Pandemie abzielten: daneben sind weitere Gesetze mit steuerlicher Breitenwirkung umgesetzt worden. So hat der Bundesrat am 27.11.2020 dem Zweiten Familienentlastungsgesetz und dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2020 ist demgegenüber noch nicht in „trockenen Tüchern“.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich angepasst. Neuigkeiten gibt es insbesondere zur Novemberhilfe und zur neuen Überbrückungshilfe III.
  • Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen ist bereits seit dem 01.01.2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. In der Praxis wartete man händeringend auf ein erläuterndes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das nun endlich veröffentlicht wurde; leider wirft es mehr Fragen auf als beantwortet werden.
  • Sponsoringaufwendungen können Betriebsausgaben sein – und das gilt auch für eine Freiberufler-Personengesellschaft. Welche Besonderheiten hier bestehen, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat 01.2021!

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