Das Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Zielgeraden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hat auch der Bundesrat am 16.12.2022 zugestimmt; Somit können zahlreiche steuerliche Änderungen (z. B. beim häuslichen Arbeitszimmer und bei Photovoltaikanlagen) in Kraft treten.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Auch in „trockenen Tüchern“ ist das Inflationsausgleichsgesetz. Angesichts der hohen Inflation wurden insbesondere das Kindergeld (für das erste, zweite und dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant.
- Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „eBay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit vor. Interessant ist an dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber vor allem, dass die Differenzbesteuerung (Differenz zwischen dem Ein- und Verkaufspreis) angewendet werden kann, obwohl der Unternehmer gegen die Aufzeichnungspflichten verstoßen hat. Ab dem Jahr 2023 besteht – wie bereits bekannt – eine grundsätzliche Meldepflicht solcher Plattformen wie ebay, wenn Personen mehr als 30 Transaktionen pro Jahr durchführen oder mehr als EUR 2.000 erlösen (das Gesetz trägt den sperrigen Namen “Plattformen-Steuertransparenzgesetz oder kurz PStTG).
- Ein Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch bei Nutzung eines Taxis nur Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.
Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat 01.2023…