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Informationen für Juli 2017

Juni 19, 2017

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates
„in trockenen Tüchern“. Damit profitieren insbesondere kleinere Betriebe von einigen steuerlichen Erleichterungen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Erneuerung einer Einbauküche können Vermieter die Aufwendungen für
    die Spüle und den Herd nicht mehr sofort als Werbungskosten abziehen. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Kosten über zehn Jahre abzuschreiben. Allerdings gibt es hier nun eine Übergangsregelung. Denn
    die Finanzverwaltung gestattet bei Erstveranlagungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 weiter den Sofortabzug.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat den Steuergesetzgeber (mal wieder) in seine Schranken verwiesen. Diesmal ging es um Kapitalgesellschaften und den anteiligen Verlustuntergang bei schädlichem Beteiligungserwerb. Da diese Regelung verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber nun bis zum 31.12.2018 rückwirkend eine Neuregelung treffen.
  • Pensionszusagen sind ein beliebtes steuerliches Gestaltungsmittel, das aber auch sehr konfliktanfällig ist. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Prüfung der Überversorgung bestätigt und genau erläutert.

Diese und weitere Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben 07.2017!

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