Skip to content

Informationen für Juli 2018

Juli 3, 2018

Innerhalb weniger Monate haben sich zwei Senate des Bundesfinanzhofs mit der Frage beschäftigt, ob der für Nachzahlungszinsen relevante Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) verfassungsgemäß ist. Für die Jahre bis 2013 hat der 3. Senat die Zinshöhe noch für verfassungsgemäß gehalten. Dem hat sich der 9. Senat zumindest für Veranlagungszeiträume ab 2015 aber nicht angeschlossen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Erzielen Steuerpflichtige steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags von EUR 2.400 im Jahr, dann können sie damit zusammenhängende Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung stammt vom Bundesfinanzhof. Einziger „Haken“: Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
  • Ob auch Arbeitskosten, die auf Reparaturarbeiten in einer Werkstatt entfallen, als Handwerkerleistungen begünstigt sind, führt immer wieder zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Da zu dieser Frage nun ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist, dürfte bald Klarheit herrschen.
  • Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag von je EUR 110 pro Arbeitnehmer. Das heißt: Bis zu diesem Betrag fallen keine Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Kosten für einen Bustransfer zu einer Jubilarfeier bei der Gesamtkostenermittlung außer Betracht bleiben. Die Verwaltung sieht das aber anders.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juli 2018.

Weitere Neuigkeiten

News für den September 2023

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Darüber hinaus ist in diesem
Lesen Sie mehr

News für den August 2023

Das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im
Lesen Sie mehr

News für Juli 2023

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal EUR 4.000 EUR) kann nicht für ein Hausnotrufsystem in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu
Lesen Sie mehr