Skip to content

Informationen für Juni 2018

Juli 3, 2018

Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten
nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese ungünstige Entscheidung stammt vom Bundesfinanzhof. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Eine vom Erblasser zuvor selbst genutzte Immobilie kann erbschaftsteuerfrei vererbt werden, wenn das Familienheim vom Ehegatten weitere 10 Jahre lang bewohnt wird. Voraussetzung ist aber, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer war. Eine im Todeszeitpunkt bestehende Auflassungsvormerkung reicht nicht.
  • „Privatverkäufe“ über eBay können umsatzsteuerpflichtig sein. Dabei sind die Umsätze der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist der umsatzsteuerliche Unternehmer, der die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.
  • Das Bundesfinanzministerium hat zahlreiche Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer zusammengefasst und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Interessant ist vor allem die neue Sichtweise zur Einzelbewertung bei gelegentlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juni 2018.

Weitere Neuigkeiten

Informationen für April 2023

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer
Lesen Sie mehr

Informationen für März 2023

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um EUR 252 auf EUR 4.260 pro Jahr erhöht. Ferner hat das Bundesfinanzministerium die positive
Lesen Sie mehr

Informationen für Februar 2023

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von EUR 200 – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam
Lesen Sie mehr