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Informationen für März 2018

März 7, 2018

Ab dem 25.05.2018 gelten neue Datenschutzbestimmungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Auslöser ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen erforderlich macht. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Auch im Alter häufig auftretende Krankheiten wie Demenz können eine krankheitsbedingte Unterbringung und damit einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen selbst dann, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen untergebracht ist.
  • Nur weil ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet, ist das Finanzamt nicht zu einer Gewinnerhöhung mittels Schätzung berechtigt. Dies hat das Finanzgericht Köln für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung entschieden.
  • Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, ist dies keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person. Der Bundesfinanzhof deutete aber gleichzeitig an, dass eine Schenkung des Gesellschafters vorliegen kann.

Diese und weitere Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben für den März 2018.

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