Skip to content

Informationen für März 2020

Februar 17, 2020

Steuerfreie oder pauschalversteuerte Gehaltsextras müssen in vielen Fällen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das Kriterium „der Zusätzlichkeit“ hatte der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr zugunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definiert. Doch nun soll dieser unliebsamen Rechtsprechung durch eine gesetzliche Änderung der Boden entzogen werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Es bleibt dabei: Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verstößt diese gesetzliche Regelung nicht gegen das Grundgesetz.
  • Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Dies ist der Fall, wenn die Zuordnungsentscheidung bis zum 31.07. des Folgejahrs getroffen wird. Der Bun-desfinanzhof hat aber nun Zweifel geäußert, ob diese Ausschlussfrist mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
  • Eine interessante Entscheidung kommt vom Finanzgericht Münster: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert. Da die Revision anhängig ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben für Monat März 2020.

Weitere Neuigkeiten

News für den September 2023

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Darüber hinaus ist in diesem
Lesen Sie mehr

News für den August 2023

Das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im
Lesen Sie mehr

News für Juli 2023

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal EUR 4.000 EUR) kann nicht für ein Hausnotrufsystem in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu
Lesen Sie mehr