Skip to content

Informationen für Mai 2022

April 25, 2022

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof vor einiger Zeit die Frage vorgelegt, ob der Organträger (so wie es das deutsche Umsatzsteuergesetz vorsieht) oder vielmehr der Organkreis bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Umsatzsteuer schuldet. Inzwischen liegen die Schlussanträge der Generalanwältin vor. Sollte der Europäische Gerichtshof der darin ausgeführten Sichtweise folgen, könnte dies immense Auswirkungen für den deutschen Fiskus haben. Daher ist zu empfehlen, etwaige Umsatzsteuer-Festsetzungen vorerst offenzuhalten.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Für die Leistung eines Statikers kann eine Steuerermäßigung nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann nicht gewährt werden, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war.
  • Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums. Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen.
  • Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben neue Anforderungen an das Zusätzlichkeitserfordernis für beitragsfreie Arbeitgeberleistungen festgelegt. Da sie sich dabei an dem Steuerrecht orientiert haben, ist die Sichtweise nun restriktiver als bisher.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Mai 2022!

Weitere Neuigkeiten

Informationen für Juni 2023

Bei einer Scheidung ist oft auch die gemeinsame Wohnimmobilie betroffen. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner als
Lesen Sie mehr

Informationen für Mai 2023

Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von EUR 200. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden. Darüber hinaus
Lesen Sie mehr

Informationen für April 2023

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer
Lesen Sie mehr