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Informationen für November 2018

Oktober 25, 2018

Damit Familien mit Kindern das eigene Zuhause leichter finanzieren können, gewährt der Staat mit dem neuen Baukindergeld einen Zuschuss. Ein Überblick zeigt, wer einen Anspruch hat und wie die Förderung funktioniert. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein steuerrelevanter Verlust aus einem Aktienverkauf liegt auch dann vor, wenn der Verkaufspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Damit hat der Bundesfinanzhof der profiskalischen Sichtweise der Finanzverwaltung widersprochen.
  • Auch beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums ist der volle Gewerbesteuerfreibetrag zu gewähren. Eine zeitanteilige Zuordnung hat der Bundesfinanzhof abgelehnt.
  • Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils anlässlich einer Betriebsveranstaltung teilt die Finanzverwaltung die Gesamtkosten durch die anwesenden Teilnehmer. Das Finanzgericht Köln kann dies jedoch nicht nachvollziehen und stellt bei dem Divisor auf die angemeldeten Teilnehmer ab, sodass sich ein niedrigerer Betrag ergibt.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für November 2018.

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