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Informationen für November 2022

Oktober 18, 2022

Das Jahressteuergesetz 2022 nimmt weiter Konturen an. Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll es nun auch Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung geben. Zudem ist eine Freistellung von der Einkommen- und Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Kleinanlagen beabsichtigt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nutzen Steuerpflichtige ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken, dann können sie für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung beantragen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun darauf hingewiesen, wie die Kosten für den Energieberater zu berücksichtigen sind.
  • Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt. Durch Verschiebung der Tarifeckwerte und Erhöhung des Grundfreibetrags sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen bekämpft werden.
  • Die Steuerbefreiung für den „Corona-Pflegebonus“ (bis zu EUR 4.500) geht der Steuerbefreiung für die „Corona-Prämie“ (bis zu EUR 1.500) vor. Nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums scheidet somit eine Addition der beiden Höchstbeträge aus.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für November 2022.

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