Skip to content

Informationen für Oktober 2018

September 18, 2018

Die Bundesregierung möchte Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (z. B. eBay) verhindern. Demzufolge hat sie nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, wodurch die Betreiber von Internet-Marktplätzen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Muss eine Mietwohnung nach dem plötzlichen Tod des Mieters unerwartet saniert werden, um eine Neuvermietung überhaupt erst zu ermöglichen, sind diese Aufwendungen dennoch in die schädliche 15 %-Grenze zur Überprüfung anschaffungsnaher Herstellungskosten einzubeziehen. Es kommt – so der Bundesfinanzhof – darauf an, ob ein Schaden bereits beim Immobilienerwerb
    „angelegt“ war oder erst später entstanden ist.
  • Wird ein Wirtschaftsgut bei einem fremden Unternehmen im Ausland gelagert, ist ein Investitionsabzugsbetrag dennoch möglich. Das gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen zumindest dann, wenn die tatsächliche Gewalt über das Wirtschaftsgut innerhalb kurzer Frist wiedererlangt werden kann.
  • Gewährt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Sachbezüge in Höhe von maximal EUR 44  (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof hat nun geklärt, wie die Freigrenze zu ermitteln ist. Dabei hat er herausgestellt, dass der zusätzliche Vorteil einer Lieferung frei Haus in die Berechnung einzubeziehen ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Oktober 2018.

Weitere Neuigkeiten

Informationen für April 2023

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer
Lesen Sie mehr

Informationen für März 2023

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um EUR 252 auf EUR 4.260 pro Jahr erhöht. Ferner hat das Bundesfinanzministerium die positive
Lesen Sie mehr

Informationen für Februar 2023

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von EUR 200 – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam
Lesen Sie mehr