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Informationen für Oktober 2022

September 16, 2022

Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition Anfang September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Das Land NRW hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen. Die Richter stuften Bescheide als rechtswidrig ein, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat.
  • Der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 wurde veröffentlicht. Der Entwurf umfasst 142 Seiten und beinhaltet u. a. eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie einen vollständigen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab 2023.
  • Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Photovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Der Bundesfinanzhof hat nun (erfreulicherweise) entschieden, dass für die Dokumentation der Zuordnung keine fristgebundene Mitteilung an das Finanzamt erforderlich ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Oktober 2022.

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