Skip to content

Informationen für September 2017

August 18, 2017

Die Betriebsrente ist in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, dem der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zugestimmt hat, soll das nun anders werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, darf es nach dem Tod des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof – entgegen der Verwaltungsmeinung – entschieden.
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis maximal EUR 1.250 als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn dem Steuerpflichtigen für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die betragsmäßige Beschränkung gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum nacheinander oder zeitgleich zwei Arbeitszimmer genutzt hat.
  • Weil in der Praxis vermehrt elektronische Rechnungen verwandt werden, hat das Bayerische Landesamt für Steuern dargestellt, welche Anforderungen an den Kontierungsvermerk auf elektronisch übermittelte Eingangsrechnungen zu stellen sind.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben für September 2017.

Weitere Neuigkeiten

Informationen für April 2023

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer
Lesen Sie mehr

Informationen für März 2023

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um EUR 252 auf EUR 4.260 pro Jahr erhöht. Ferner hat das Bundesfinanzministerium die positive
Lesen Sie mehr

Informationen für Februar 2023

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von EUR 200 – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam
Lesen Sie mehr