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Informationen für September 2018

September 18, 2018

Der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft fällt anteilig weg, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden. Diese gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht in 2017 als verfassungswidrig eingestuft. Aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun hervor, dass die quotale Verlustuntergangsnorm für vor dem 1.1.2016 stattgefundene schädliche Beteiligungserwerbe ersatzlos gestrichen werden soll. Zudem soll die Sanierungsklausel rückwirkend wieder anzuwenden sein. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der verbilligten Vermietung an Angehörige können Werbungskosten in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus beträgt. Der Bundesfinanzhof hat nun dazu Stellung genommen, wie die ortsübliche Marktmiete bei Überlassung möblierter Wohnungen zu ermitteln ist.
  • Das Bundesfinanzministerium hat ein Anwendungsschreiben zu den „Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen“ veröffentlicht, in dem es auch auf die Einzelaufzeichnungspflicht und deren Ausnahmen eingeht.
  • Eine Rechnung muss die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht dabei die Angabe eines Orts mit postalischer Erreichbarkeit aus.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den September 2018.

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