Die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu EUR 1.000 ist am 08.05.2026 überraschend im Bundesrat gescheitert. Zugestimmt hat der Bundesrat demgegenüber der Reform der privaten Altersvorsorge. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung eine Förderung auf den Weg gebracht hat, wonach Privatpersonen eine staatliche Prämie erhalten können, wenn sie ein neues E-Auto kaufen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die Inanspruchnahme eines steuermindernden Investitionsabzugsbetrags setzt u. a. voraus, dass eine Gewinngrenze nicht überschritten wird. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bei der Ermittlung der Gewinngrenze auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind.
- Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine außerordentlichen Einkünfte. Eine ermäßigte Besteuerung kommt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs somit regelmäßig nicht in Betracht.
- Die steuerfreie Corona-Prämie war auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Diese steuerfreundliche Beurteilung stammt vom Bundesfinanzhof.
Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat 06.2026!

