News für den September 2023

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich demgegenüber um eine private Tätigkeit, bei der sich Gewinne und Verluste steuerlich nicht auswirken.
  • Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs selbst dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
  • Ob Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den sonstigen (in voller Höhe abziehbaren) Mehraufwendungen gehören, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Denn gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wurde Revision eingelegt.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für September 2023.

News für den August 2023

Das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im Streitfall, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen müssen dem Finanzamt ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr anzeigen. Diese Nichtbeanstandungsregelung hat das Bundesfinanzministerium getroffen.
  • Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurden insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) viele Bestimmungen geändert bzw. neu eingefügt. Da das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft tritt, sollte in den nächsten Monaten geprüft werden, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.
  • Ab 01.07.2023 müssen Arbeitgeber neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung beachten.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat August 2023!

News für Juli 2023

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal EUR 4.000 EUR) kann nicht für ein Hausnotrufsystem in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt. Diese steuerzahlerunfreundliche Entscheidung kommt vom Bundesfinanzhof.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte. Somit scheidet eine ermäßigte Besteuerung aus.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften“ vorgelegt. Der Entwurf enthält Vorgaben zur elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juli 2023.

News für den Juni 2023

Bei einer Scheidung ist oft auch die gemeinsame Wohnimmobilie betroffen. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner als privates Veräußerungsgeschäft gewertet werden kann und damit der Einkommensteuer unterliegt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein GbR-Gesellschafter hatte viele private Aufwendungen ohne Zustimmung des Mitgesellschafters aus Gesellschaftsmitteln beglichen. Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, wie der hieraus resultierende Mehrgewinn zu verteilen ist: Nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel oder allein auf den „untreuen Gesellschafter“.
  • Der Bundesfinanzhof hat 2021 seine Rechtsprechung zur personellen Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung geändert. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die neue Sichtweise aus Vertrauensschutzgründen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu berücksichtigen ist.
  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab Juli 2023 angepasst werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juni 2023.

News für den Mai 2023

Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von EUR 200. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Allein das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Unangemessenheit liegt aber vor, wenn die Gestaltung keinem wirtschaftlichen Zweck dient. Das mussten Eltern erfahren, die ihren minderjährigen Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellten, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist.
  • Eine (steuermindernde) Rückstellung für Mitarbeiterboni ist auch ohne Rechtsanspruch möglich. Erforderlich ist, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen.
  • Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft geändert. Immer noch unklar ist jedoch, ob die deutsche Handhabung rechtens ist, wonach Innenumsätze nicht besteuert werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten in unserem Newsletter für den Monat 05.2023!

News für den April 2023

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und es dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Halter von Elektrofahrzeugen können am Emissionshandel teilnehmen und Treibhausgasminderungs-Quoten (kurz THG-Quoten) verkaufen. Dabei ist zu beachten, dass dadurch sowohl Einkommen- als auch Umsatzsteuern anfallen können.
  • Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Für die Aufwendungen kommt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber regelmäßig eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Betracht.
  • Erzielt ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin) Veräußerungsgewinne, dann sind diese als private Veräußerungsgeschäfte zu versteuern. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat April 2023.

News für den März 2023

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um EUR 252 auf EUR 4.260 pro Jahr erhöht. Ferner hat das Bundesfinanzministerium die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umgesetzt, wonach der Entlastungsbetrag grundsätzlich auch im Jahr der Eheschließung oder Trennung zeitanteilig beansprucht werden kann.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Weniger erfreulich ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag: Denn die Richter halten die Erhebung der Ergänzungsabgabe in den Jahren 2020 und 2021 noch für verfassungsgemäß.
  • Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. In einem Schreiben hat sich die Finanzverwaltung nun insbesondere mit Fragen zur unentgeltlichen Wertabgabe befasst.
  • Die Regelungen zur Anwendung des § 14c Abs.1 Umsatzsteuergesetz werden geändert bzw. unionskonform ausgestaltet werden müssen. Denn zu der Thematik „überhöhter Umsatzsteuerausweis“ erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem österreichischen Verfahren, welches der deutschen Handhabung entgegensteht.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den März 2023.

News für den Februar 2023

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von
EUR 200 – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden – und diese haben sich seit 2023 verschärft. Denn verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion, werden weitere Anforderungen an den Bewirtungsbeleg gestellt.
  • Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert.
  • Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat 02.2023.

News für den Januar 2023

Das Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Zielgeraden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hat auch der Bundesrat am 16.12.2022 zugestimmt; Somit können zahlreiche steuerliche Änderungen (z. B. beim häuslichen Arbeitszimmer und bei Photovoltaikanlagen) in Kraft treten.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Auch in „trockenen Tüchern“ ist das Inflationsausgleichsgesetz. Angesichts der hohen Inflation wurden insbesondere das Kindergeld (für das erste, zweite und dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant.
  • Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „eBay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit vor. Interessant ist an dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber vor allem, dass die Differenzbesteuerung (Differenz zwischen dem Ein- und Verkaufspreis) angewendet werden kann, obwohl der Unternehmer gegen die Aufzeichnungspflichten verstoßen hat. Ab dem Jahr 2023 besteht – wie bereits bekannt – eine grundsätzliche Meldepflicht solcher Plattformen wie ebay, wenn Personen mehr als 30 Transaktionen pro Jahr durchführen oder mehr als EUR 2.000 erlösen (das Gesetz trägt den sperrigen Namen “Plattformen-Steuertransparenzgesetz oder kurz PStTG).
  • Ein Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch bei Nutzung eines Taxis nur Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat 01.2023…

Informationen für Dezember 2022

Sofern Arbeitgeber einige Spielregeln beachten, können sie ihren Beschäftigten seit dem 26.10.2022 einen Betrag bis zu EUR 3.000 steuer- und abgabenfrei gewähren (sogenannte Inflationsausgleichsprämie).

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Regelungen der Grundbesitzbewertung sollen durch das Jahressteuergesetz 2022 zum Teil angepasst werden. Da für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zumindest im Einzelfall höhere Werte drohen, ist zu prüfen, ob bereits angedachte Übertragungen vorgezogen werden sollen.
  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs stellt die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebs- in das Privatvermögen keine Anschaffung i. S. des § 6 Abs.1 Nr.1a Einkommensteuergesetz dar. Somit liegen bei einer späteren Modernisierung/Sanierung auch keine anschaffungsnahen Herstellungskosten vor und die Aufwendungen sind grundsätzlich sofort als Werbungskosten abzugsfähig.
  • Gerade bei Leiharbeitnehmern stellt sich die Frage, ob sie eine (steuerlich ungünstige) erste Tätigkeitsstätte haben – und falls ja, wo diese liegt. Eine der letzten offenen Fragen hat der Bundesfinanzhof nun zugunsten der Leiharbeiter entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten in unserem Newsletter für den Monat 12. 2022.