Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist (noch) verfassungsgemäß und darf folglich weiterhin erhoben werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Das Bundesfinanzministerium hat einige interessante Schreiben veröffentlicht. Dabei geht es um die ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte, die Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a des Einkommensteuergesetzes sowie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung.
- Steuerpflichtige sollten einige Termine bzw. Fristen beachten:
Wurden elektronische Aufzeichnungssysteme vor dem 01.07.2025 angeschafft, muss die Mitteilung an die Finanzverwaltung bis zum 31.7.2025 erfolgen.
Wer das Vorsteuervergütungsverfahren nutzen möchte, muss die Anträge bis zum 30.9.2025 stellen. - Eltern verkauften ihrem Kind ein Grundstück. Der Kaufpreis war ratierlich und unverzinslich zu zahlen. Obwohl der Zinsverzicht ausdrücklich als Schenkung deklariert wurde, wollte das Finanzamt die rechnerisch enthaltenen Zinsen als Kapitalerträge versteuern. Das sah das Finanzgericht Schleswig-Holstein aber anders: Hier ist die Schenkungsteuer vorrangig, sodass die Ertragbesteuerung zurücktritt. Ob eine Doppelbesteuerung wirklich ausgeschlossen ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Mai 2025!