Informationen für September 2017

Die Betriebsrente ist in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, dem der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zugestimmt hat, soll das nun anders werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, darf es nach dem Tod des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof – entgegen der Verwaltungsmeinung – entschieden.
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis maximal EUR 1.250 als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn dem Steuerpflichtigen für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die betragsmäßige Beschränkung gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum nacheinander oder zeitgleich zwei Arbeitszimmer genutzt hat.
  • Weil in der Praxis vermehrt elektronische Rechnungen verwandt werden, hat das Bayerische Landesamt für Steuern dargestellt, welche Anforderungen an den Kontierungsvermerk auf elektronisch übermittelte Eingangsrechnungen zu stellen sind.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben für September 2017.

Informationen für Juli 2017

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates
„in trockenen Tüchern“. Damit profitieren insbesondere kleinere Betriebe von einigen steuerlichen Erleichterungen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Erneuerung einer Einbauküche können Vermieter die Aufwendungen für
    die Spüle und den Herd nicht mehr sofort als Werbungskosten abziehen. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Kosten über zehn Jahre abzuschreiben. Allerdings gibt es hier nun eine Übergangsregelung. Denn
    die Finanzverwaltung gestattet bei Erstveranlagungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 weiter den Sofortabzug.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat den Steuergesetzgeber (mal wieder) in seine Schranken verwiesen. Diesmal ging es um Kapitalgesellschaften und den anteiligen Verlustuntergang bei schädlichem Beteiligungserwerb. Da diese Regelung verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber nun bis zum 31.12.2018 rückwirkend eine Neuregelung treffen.
  • Pensionszusagen sind ein beliebtes steuerliches Gestaltungsmittel, das aber auch sehr konfliktanfällig ist. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Prüfung der Überversorgung bestätigt und genau erläutert.

Diese und weitere Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben 07.2017!

Informationen für Juni 2017

Die Abwicklung der sogenannten Bauträgerfälle ist derzeit eines der meist diskutierten Themen im Umsatzsteuerrecht. Durch eine aktuelle Entscheidung dürfte der Bundesfinanzhof nun den gordischen Knoten in den meisten Fällen durchschlagen haben. Denn nach seiner Sichtweise kann eine Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann zu seinem Nachteil geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer gegenüber dem Leistungsempfänger zusteht.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass und unterliegt beim Erben der Erbschaftsteuer – und zwar unabhängig davon, ob der Erbe den Pflichtteilsanspruch tatsächlich geltend macht.
  • Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz zu versteuern, sondern mit dem persönlichen Steuersatz, der deutlich höher sein kann. Diese Regelung gilt aber nur für unmittelbare Beteiligungen. Mittelbar beteiligte Gesellschafter sind hiervon nicht betroffen, wie der Bundesfinanzhof bestätigt hat.
  • Bei einer doppelten Haushaltsführung sind Unterkunftskosten nur bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehbar. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und notwendigen Hausrat werden vom Höchstbetrag nicht erfasst. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf will die Finanzverwaltung jedoch nicht akzeptieren, sodass nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in unserem Mandantenrundschreiben  für Juni 2017. Ausserdem informieren wir unsere Mandanten im Juni ausführlich über die Anforderungen an eine ordnungsgemässe Kassenführung.