Skip to content

Informationen für April 2023

März 20, 2023

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und es dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Halter von Elektrofahrzeugen können am Emissionshandel teilnehmen und Treibhausgasminderungs-Quoten (kurz THG-Quoten) verkaufen. Dabei ist zu beachten, dass dadurch sowohl Einkommen- als auch Umsatzsteuern anfallen können.
  • Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Für die Aufwendungen kommt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber regelmäßig eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Betracht.
  • Erzielt ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin) Veräußerungsgewinne, dann sind diese als private Veräußerungsgeschäfte zu versteuern. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat April 2023.

Weitere Neuigkeiten

Informationen für Juni 2023

Bei einer Scheidung ist oft auch die gemeinsame Wohnimmobilie betroffen. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner als
Lesen Sie mehr

Informationen für Mai 2023

Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von EUR 200. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden. Darüber hinaus
Lesen Sie mehr

Informationen für März 2023

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um EUR 252 auf EUR 4.260 pro Jahr erhöht. Ferner hat das Bundesfinanzministerium die positive
Lesen Sie mehr