Kurz nach Pfingsten 2020 hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Konjunkturprogramm auf den Weg gebracht, damit die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder in Gang kommt. Das Programm beinhaltet sowohl Steuererleichterungen als auch Investitionsprogramme für den Konsum und die Produktion. Zudem hat der Bundesrat dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ zugestimmt, wodurch u. a. der Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie zeitlich befristet gesenkt wird (auf 7% bzw. 5%). Mittlerweile hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 zur Umsetzung weiterer Hilfen den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die Finanzverwaltung hat dazu Stellung bezogen, wie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zu berücksichtigen sind, das sich im Eigentum eines bzw. beider Ehegatten befindet. Auch die Nutzung in angemieteten Räumlichkeiten wurde betrachtet.
- Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Da sich mit Wirkung ab dem 01. 06.2020 Änderungen im Bundesumzugskostengesetz ergeben haben, hat die Finanzverwaltung deutlich überarbeitete Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen veröffentlicht.
- Bei einer Betriebsveräußerung gegen Rentenzahlungen kann der Verkäufer den Veräußerungsgewinn nachgelagert versteuern. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein soll dieses Wahlrecht aber nicht bei einer Betriebsaufgabe gelten.
Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juli 2020.