Skip to content

Informationen für Juli 2020

Juni 16, 2020

Kurz nach Pfingsten 2020 hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Konjunkturprogramm auf den Weg gebracht, damit die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder in Gang kommt. Das Programm beinhaltet sowohl Steuererleichterungen als auch Investitionsprogramme für den Konsum und die Produktion. Zudem hat der Bundesrat dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ zugestimmt, wodurch u. a. der Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie zeitlich befristet gesenkt wird (auf 7% bzw. 5%). Mittlerweile hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 zur Umsetzung weiterer Hilfen den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Finanzverwaltung hat dazu Stellung bezogen, wie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zu berücksichtigen sind, das sich im Eigentum eines bzw. beider Ehegatten befindet. Auch die Nutzung in angemieteten Räumlichkeiten wurde betrachtet.
  • Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Da sich mit Wirkung ab dem 01. 06.2020 Änderungen im Bundesumzugskostengesetz ergeben haben, hat die Finanzverwaltung deutlich überarbeitete Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen veröffentlicht.
  • Bei einer Betriebsveräußerung gegen Rentenzahlungen kann der Verkäufer den Veräußerungsgewinn nachgelagert versteuern. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein soll dieses Wahlrecht aber nicht bei einer Betriebsaufgabe gelten.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juli 2020.

Weitere Neuigkeiten

Informationen für April 2023

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer
Lesen Sie mehr

Informationen für März 2023

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um EUR 252 auf EUR 4.260 pro Jahr erhöht. Ferner hat das Bundesfinanzministerium die positive
Lesen Sie mehr

Informationen für Februar 2023

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von EUR 200 – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam
Lesen Sie mehr