Skip to content

Informationen für Juni 2020

Mai 19, 2020

Auch in diesem Monat stehen wieder Maßnahmen im Mittelpunkt, mit denen soziale und wirtschaftliche Härten infolge der Corona-Pandemie „abgefedert“ werden sollen. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Erhöhung des Kurzarbeitergelds, Lockerungen beim Elterngeld und die Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer 2019.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Doch längst nicht alle Maßnahmen sind steuerlich begünstigt, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt.
  • Eine steuerbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis setzt voraus, dass der Freiberufler seine Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt. Eine starre zeitliche Grenze besteht hier aber nicht. Dementsprechend ist nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs auch keine „Wartezeit“ von mindestens drei Jahren einzuhalten.
  • Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat jüngst eine ertragsteuerliche Organschaft versagt, weil die Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme nicht in ihrer Bilanz ausgewiesen hatte. Die später tatsächlich durchgeführte Erstattung war insoweit irrelevant.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juni 2020.

Weitere Neuigkeiten

News für den September 2023

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Darüber hinaus ist in diesem
Lesen Sie mehr

News für den August 2023

Das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im
Lesen Sie mehr

News für Juli 2023

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal EUR 4.000 EUR) kann nicht für ein Hausnotrufsystem in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu
Lesen Sie mehr