Das im Bundesgesetzblatt verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung. So erfolgt 2027 eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR monatlich. Zudem wird der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für Minijobs dynamisch angepasst. Mit Wirkung ab 2028 wird dann die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Mit der gesetzlichen Frühstartrente will die Bundesregierung den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen. Ein Referentenentwurf und ein Fragen-Antworten-Katalog wurden bereits veröffentlicht.
- Wird bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen ausdrücklich eine unverzinsliche Kaufpreisstundung vereinbart und sollen sämtliche Raten ausschließlich auf den Kaufpreis angerechnet werden, erzielt der Veräußerer nun doch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Ansicht verworfen, wonach die einzelnen Raten typisierend in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufzuteilen sind.
- Unternehmer, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden, und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Denn die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat September 2026!
