Nach den Plänen der Bundesregierung müssen viele offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ebenfalls mit Wirkung ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbons durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden. Das Gesetz muss aber noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und im Bundesrat durchlaufen. In diesem Zuge sind etwaige Änderungen nicht ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Das „Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ ist nach der Zustimmung des Bundesrats in trockenen Tüchern. Die Umstellung auf das antragslose Kindergeld soll 2027 in zwei Stufen erfolgen.
- Das Jahresende steht vor der Tür – und das heißt naturgemäß Inventurzeit. Denn in vielen Unternehmen erfolgt dann eine körperliche Bestandsaufnahme, oft am 31.12. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, es gibt auch andere Möglichkeiten.
- Für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) sind die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln. Haben sich Arbeitgeber von dem euBP-Verfahren befreien lassen, ist zu beachten, dass eine Befreiung zum 31.12.2026 entfällt.
Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat November 2026!
