Informationen für April 2021

Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz ist in trockenen Tüchern. Das Gesetz enthält einen Kinderbonus, eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie einen erweiterten Verlustrücktrag.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat April 2021.

Informationen für März 2021

Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2020 eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen beantragen. Zu Einzelfragen hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Anwendungsschreiben Stellung bezogen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat März 2021!

Informationen für Februar 2021

Das Jahressteuergesetz 2020 ist in Kraft! Es enthält zahlreiche steuerliche Änderungen, vor allem bei der Einkommensteuer. Kurz vor der Verabschiedung wurden noch interessante Punkte eingefügt, zum Beispiel die tägliche Pauschale für das Home-Office in Höhe von EUR 5,00. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Der Bundesfinanzhof hat keine Steuerermäßigung für die Reinigung öffentlicher Straßen sowie für in Werkstätten erbrachte Handwerkerleistungen gewährt. Der Abzug scheiterte jeweils an dem Kriterium „haushaltsnah“.
  • Eine im Kaufvertrag erfolgte Kaufpreisaufteilung auf den Grund und Boden sowie auf das (abschreibungsfähige) Gebäude kann grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Spiegelt die Aufteilung jedoch die realen Wertverhältnisse nicht wider, ist eine anderweitige Aufteilung erforderlich. Die vom Finanzministerium entwickelte Arbeitshilfe hält der Bundesfinanzhof in diesen Fällen allerdings für ungeeignet.
  • Die monatliche EUR 44-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitness-programm teilnehmen können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben für den Monat 02.2021.

Informationen für Januar 2021

Auch wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen in 2020 schwerpunktmäßig auf die Bewältigung der Corona-Pandemie abzielten: daneben sind weitere Gesetze mit steuerlicher Breitenwirkung umgesetzt worden. So hat der Bundesrat am 27.11.2020 dem Zweiten Familienentlastungsgesetz und dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2020 ist demgegenüber noch nicht in „trockenen Tüchern“.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich angepasst. Neuigkeiten gibt es insbesondere zur Novemberhilfe und zur neuen Überbrückungshilfe III.
  • Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen ist bereits seit dem 01.01.2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. In der Praxis wartete man händeringend auf ein erläuterndes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das nun endlich veröffentlicht wurde; leider wirft es mehr Fragen auf als beantwortet werden.
  • Sponsoringaufwendungen können Betriebsausgaben sein – und das gilt auch für eine Freiberufler-Personengesellschaft. Welche Besonderheiten hier bestehen, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat 01.2021!

Informationen für Dezember 2020

Befinden sich ein (auch privat genutzter) Pkw oder ein häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen, kann es bei einer Betriebsveräußerung, -aufgabe oder Entnahme des Wirtschaftsguts zu einer bösen Überraschung kommen. So hat der Bundesfinanzhof z. B. für das Arbeitszimmer entschieden, dass ein etwaiger Gewinn auch dann „voll“ zu versteuern ist, wenn die Aufwendungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt wurden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei einer disquotalen Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG ist Vorsicht geboten: Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann eine Schenkung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen.
  • Die Veräußerung einer Ferienwohnung innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 Einkommensteuergesetz unterliegt der Besteuerung, nicht jedoch die Veräußerung des Inventars. Nach der Sichtweise des Finanzgerichts Münster handelt es sich bei dem veräußerten Inventar um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die außen vor bleiben.
  • Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer Unterkunftskosten nur bis maximal TEUR 1 im Monat als Werbungskosten abziehen. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören jedoch nicht zu diesen Unterkunftskosten. Nun hat das Finanzgericht Saarland für Aufwendungen für einen (separat) angemieteten Pkw-Stellplatz nachgelegt.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Dezember 2020.

Informationen für November 2020

Bei Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen war bisher ungeklärt, ob diese als Beitragsrückerstattung den steuerlichen Sonderausgabenabzug mindern. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies zumindest dann nicht der Fall ist, wenn durch den Bonus ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ausgeglichen wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wird der Vorsteuerabzug wegen einer unvollständigen Rechnung in einer Betriebsprüfung versagt, kann dies zu hohen Nachzahlungszinsen führen. Erfreulich, dass hier die Rechtsprechung insoweit Abhilfe geschafft hat, als eine rückwirkende Rechnungsberichtigung unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. In der Praxis wartete man seit Jahren auf eine Positionierung durch die Finanzverwaltung, die nun erfolgt ist.
  • Frohe Kunde vom Bundesfinanzhof: Kommen Eltern für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes auf, ist der Unterhaltshöchstbetrag nicht zwingend zu kürzen, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Das Bundesfinanzministerium hat neue bzw. geänderte Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020 veröffentlicht. Die Pauschbeträge sind nun aufgegliedert in halbjährliche Beträge.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat November 2020.

Informationen für Oktober 2020

Der Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 liegt vor – mit interessanten Neuregelungen gerade im Bereich der Einkommensteuer. So gibt es z. B. beim steuermindernden Investitionsabzugsbetrag praxisrelevante Modifikationen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommensteuergesetz. Während das Bundesfinanzministerium diesen Betrag im Trennungsjahr der Eheleute nicht gewähren will, hat das Finanzgericht Niedersachsen einen zeitanteiligen Abzug zugelassen. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof.
  • Dauerhafte Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen werden nur berücksichtigt, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich unterschritten wird. Zu diesem Kriterium liefert die aktuelle Rechtsprechung neue Erkenntnisse.
  • Die Fortführung einer freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang ist für eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung unschädlich. Erfreulich, dass sich die Finanzverwaltung nun der Meinung des Bundesfinanzhofs gebeugt hat, wonach eine geringfügige Tätigkeit auch die Betreuung neuer Mandate umfassen kann.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten in unserem Newsletter für den Monat Oktober 2020!

Informationen für August 2020

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt. Die Senkung der Steuersätze hat zur Folge, dass Unternehmer – sofern noch nicht geschehen – schnellstens Anpassungen bei den Verbuchungs- und Kassensystemen vornehmen müssen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat August 2020.

Informationen für September 2020

Da eine flächendeckende Implementierung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen und Registrierkassen nicht bis Ende 2019 zu schaffen war, führte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2020 ein. Weil diese aber nicht verlängert werden soll, haben 15 Bundesländer (Ausnahme: Bremen) nun eigene Härtefallregelungen geschaffen, um die Frist bis zum 31.03.2021 zu verlängern.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat September 2020.

Informationen für Juli 2020

Kurz nach Pfingsten 2020 hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Konjunkturprogramm auf den Weg gebracht, damit die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder in Gang kommt. Das Programm beinhaltet sowohl Steuererleichterungen als auch Investitionsprogramme für den Konsum und die Produktion. Zudem hat der Bundesrat dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ zugestimmt, wodurch u. a. der Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie zeitlich befristet gesenkt wird (auf 7% bzw. 5%). Mittlerweile hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 zur Umsetzung weiterer Hilfen den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Finanzverwaltung hat dazu Stellung bezogen, wie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zu berücksichtigen sind, das sich im Eigentum eines bzw. beider Ehegatten befindet. Auch die Nutzung in angemieteten Räumlichkeiten wurde betrachtet.
  • Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Da sich mit Wirkung ab dem 01. 06.2020 Änderungen im Bundesumzugskostengesetz ergeben haben, hat die Finanzverwaltung deutlich überarbeitete Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen veröffentlicht.
  • Bei einer Betriebsveräußerung gegen Rentenzahlungen kann der Verkäufer den Veräußerungsgewinn nachgelagert versteuern. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein soll dieses Wahlrecht aber nicht bei einer Betriebsaufgabe gelten.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juli 2020.