Informationen für Januar 2019

Am 23.11.2018 hat der Bundesrat zahlreichen Steuergesetzen zugestimmt, sodass diese nun in Kraft treten können. Wie so oft wurden „kurz vor Toresschluss“ noch einige Änderungen vorgenommen. Hierbei ist hervorzuheben, dass Dienstfahrräder und Jobtickets ab 2019 steuerfrei sind. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Weil die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung vornehmen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun zwei verschiedene Modelle vorgestellt, die in den nächsten Wochen und Monaten noch kontrovers diskutiert werden dürften: Ein Flächenmodell und ein wertabhängiges Modell.
  • Verluste aus Vermietung und Verpachtung können steuerlich nur abgezogen werden, wenn der Vermieter eine Einkunftserzielungsabsicht hat, die das Finanzamt bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich unterstellt. Aktuell hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass eine auf Dauer angelegte Vermietung auch dann vorliegt, wenn sich der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt später einem Angehörigen zu vermieten.
  • Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist insofern vorteilhaft, als sich dadurch ein Veräußerungs- oder Auflösungsgewinn vermindert oder ein entsprechender Verlust erhöht.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben für Januar 2019.

Informationen für Dezember 2018

Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes, dann können sie diese selbst als Sonderausgaben steuermindernd absetzen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzt das allerdings voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dass Naturalunterhalt geleistet wurde, reicht nicht. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die einmalige Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung ist nicht zu versteuern. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof Weitblick bewiesen und der Vorinstanz eine Absage erteilt, die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angenommen hatte.
  • In 2017 ist das Eheöffnungsgesetz („Ehe für alle“) in Kraft getreten. Es könnte Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Möglichkeit bieten, rückwirkend ab 2001 die Zusammenveranlagung durchzusetzen. Ein Ehepaar hat vor dem Finanzgericht Hamburg zumindest kürzlich einen Etappensieg errungen.
  • Zahlen Einnahmen-Überschussrechner eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres, können sie diese auch dann bereits
    im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgaben abziehen, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Damit hat der Bundesfinanzhof der gegenläufigen Verwaltungsmeinung widersprochen.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Rundschreiben Dezember 2018.