Informationen für August 2018

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung von Familien soll durch ein Familienentlastungsgesetz erfolgen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht u. a. eine Erhöhung des Kindergelds und des Grundfreibetrags vor. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Damit Handwerkerleistungen steuerbegünstigt sind, müssen sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden. Wie der Bundesfinanzhof nun entschieden hat, ist dieses Kriterium bei einem Baukostenzuschuss für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung nicht erfüllt.
  • Der Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheims ist auch dann insgesamt steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Diese positive Entscheidung des Finanzgerichts Köln steht jedoch im Widerspruch zur Sichtweise der Finanzverwaltung, sodass nun der Bundesfinanzhof gefragt ist.
  • Bereits seit Anfang 2018 darf die Finanzbehörde unangekündigte Kassen-Nachschauen durchführen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem es u. a. darum geht, welche Befugnisse der Prüfer hat.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den August 2018!

Informationen für Juli 2018

Innerhalb weniger Monate haben sich zwei Senate des Bundesfinanzhofs mit der Frage beschäftigt, ob der für Nachzahlungszinsen relevante Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) verfassungsgemäß ist. Für die Jahre bis 2013 hat der 3. Senat die Zinshöhe noch für verfassungsgemäß gehalten. Dem hat sich der 9. Senat zumindest für Veranlagungszeiträume ab 2015 aber nicht angeschlossen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Erzielen Steuerpflichtige steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags von EUR 2.400 im Jahr, dann können sie damit zusammenhängende Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung stammt vom Bundesfinanzhof. Einziger „Haken“: Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
  • Ob auch Arbeitskosten, die auf Reparaturarbeiten in einer Werkstatt entfallen, als Handwerkerleistungen begünstigt sind, führt immer wieder zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Da zu dieser Frage nun ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist, dürfte bald Klarheit herrschen.
  • Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag von je EUR 110 pro Arbeitnehmer. Das heißt: Bis zu diesem Betrag fallen keine Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Kosten für einen Bustransfer zu einer Jubilarfeier bei der Gesamtkostenermittlung außer Betracht bleiben. Die Verwaltung sieht das aber anders.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juli 2018.

Informationen für Juni 2018

Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten
nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese ungünstige Entscheidung stammt vom Bundesfinanzhof. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Eine vom Erblasser zuvor selbst genutzte Immobilie kann erbschaftsteuerfrei vererbt werden, wenn das Familienheim vom Ehegatten weitere 10 Jahre lang bewohnt wird. Voraussetzung ist aber, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer war. Eine im Todeszeitpunkt bestehende Auflassungsvormerkung reicht nicht.
  • „Privatverkäufe“ über eBay können umsatzsteuerpflichtig sein. Dabei sind die Umsätze der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist der umsatzsteuerliche Unternehmer, der die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.
  • Das Bundesfinanzministerium hat zahlreiche Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer zusammengefasst und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Interessant ist vor allem die neue Sichtweise zur Einzelbewertung bei gelegentlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Juni 2018.

Informationen für Mai 2018

Jetzt ist es amtlich: Der Gesetzgeber muss die Grundsteuer reformieren! Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Betroffen sind sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter, da Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten umlegen können. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Muss eine Mietwohnung nach dem plötzlichen Tod des langjährigen Mieters unerwartet saniert werden, um eine Neuvermietung überhaupt zu ermöglichen, stellt sich die Frage, ob diese Aufwendungen in die schädliche 15 %-Grenze zur Überprüfung anschaffungsnaher Herstellungskosten einzubeziehen sind. Zumindest vom Finanzgericht Niedersachsen gab es hier zulasten des Steuerpflichtigen ein Ja.
  • Eine Nebenleistung teilt das umsatzsteuerliche Besteuerungsschicksal der Hauptleistung. Dieser Grundsatz unterliegt jedoch einigen Einschränkungen. So gilt
    der ermäßigte Steuersatz von 7 % nur für Übernachtungsleistungen und nicht für die Nebenleistungen, wie z. B. das Frühstück. Ob diese Regelung angesichts einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs allerdings EG-rechtskonform ist,
    muss bezweifelt werden.
  • Damit ein Vorsteuerabzug gelingt, bedarf es in der Rechnung einer eindeutigen Leistungsbeschreibung. Das Finanzgericht Hessen hat nun herausgestellt, dass dies auch bei Waren im Niedrigpreissegment der Fall ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie unsere Mandanten im Newsletter für den Monat Mai 2018.