Informationen für Oktober 2018

Die Bundesregierung möchte Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (z. B. eBay) verhindern. Demzufolge hat sie nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, wodurch die Betreiber von Internet-Marktplätzen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Muss eine Mietwohnung nach dem plötzlichen Tod des Mieters unerwartet saniert werden, um eine Neuvermietung überhaupt erst zu ermöglichen, sind diese Aufwendungen dennoch in die schädliche 15 %-Grenze zur Überprüfung anschaffungsnaher Herstellungskosten einzubeziehen. Es kommt – so der Bundesfinanzhof – darauf an, ob ein Schaden bereits beim Immobilienerwerb
    „angelegt“ war oder erst später entstanden ist.
  • Wird ein Wirtschaftsgut bei einem fremden Unternehmen im Ausland gelagert, ist ein Investitionsabzugsbetrag dennoch möglich. Das gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen zumindest dann, wenn die tatsächliche Gewalt über das Wirtschaftsgut innerhalb kurzer Frist wiedererlangt werden kann.
  • Gewährt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Sachbezüge in Höhe von maximal EUR 44  (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof hat nun geklärt, wie die Freigrenze zu ermitteln ist. Dabei hat er herausgestellt, dass der zusätzliche Vorteil einer Lieferung frei Haus in die Berechnung einzubeziehen ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den Oktober 2018.

Informationen für September 2018

Der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft fällt anteilig weg, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden. Diese gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht in 2017 als verfassungswidrig eingestuft. Aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun hervor, dass die quotale Verlustuntergangsnorm für vor dem 1.1.2016 stattgefundene schädliche Beteiligungserwerbe ersatzlos gestrichen werden soll. Zudem soll die Sanierungsklausel rückwirkend wieder anzuwenden sein. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der verbilligten Vermietung an Angehörige können Werbungskosten in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus beträgt. Der Bundesfinanzhof hat nun dazu Stellung genommen, wie die ortsübliche Marktmiete bei Überlassung möblierter Wohnungen zu ermitteln ist.
  • Das Bundesfinanzministerium hat ein Anwendungsschreiben zu den „Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen“ veröffentlicht, in dem es auch auf die Einzelaufzeichnungspflicht und deren Ausnahmen eingeht.
  • Eine Rechnung muss die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht dabei die Angabe eines Orts mit postalischer Erreichbarkeit aus.

Diese und weitere interessante Informationen finden unsere Mandanten im Newsletter für den September 2018.